Genehmigungen
Drohnenanfrage auf den Grundstücken des Talsperrenbetriebes Sachsen-Anhalt
Anfrage
Die Anfrage kann formlos beim Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt als Grundstückseigentümer gestellt werden. Hinweis: Die Bearbeitungsdauer für Anfragen beträgt mindestens fünf Arbeitstage nach dem Eingang einer vollständigen Anfrage.
» Anfrage hier als PDF herunterladen
Unter folgendem Link sind alle wesentlichen und rechtlichen Informationen zur Benutzung von Drohnen nachzulesen:
» Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt
Zuständige Behörde für Allgemeinerlaubnis, UAS-Geo-Zonen, UAS-Betriebsgenehmigungen
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat Verkehrswesen
Obere Luftfahrtbehörde
Herr Wiegandt
Postfach 20 02 56
06003 Halle / Saale
Tel.: 0345 / 514 1842
Gebühren
Für die Bearbeitung der Anfrage über die Nutzung eines unbemannten Luftfahrzeuges auf den Grundstücken des Talsperrenbetriebes Sachsen-Anhalt wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 35,00 € erhoben.
Motivnutzungen für TV-Produktionen
Für Motivnutzungen für TV-Produktionen wird ein Motivnutzungsvertrag geschlossen. Ein entsprechender Vertragsentwurf mit Angabe der Höhe einer Nutzungsentschädigung / Honorar ist dem formlosen Antrag beizufügen.
- Privatpersonen / kleine Firmen - 100,00 € pro Dreh / Tag
- Bei zusätzlichen Aufwendungen - 250,00 € pro Dreh / Tag
- Filmdreh / Motivaufnahmen - 500,00 € pro Dreh / Tag
- Filmgesellschaften / Spielfilm - 1.000,00 € pro Dreh / Tag
Kurzinterviews bzw. aktuelle Berichterstattungen sind kostenfrei.
Aufwendungen, die für den Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt durch die Dreharbeiten entstehen, sind kostendeckend zu vergüten.
Befahren des Muldestausees mit einem elektrobetriebenen Boot
Weitere Informationen und den Antrag finden Sie hier
Ihr Ansprechpartner
Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt
Eileen Bruns
Timmenröder Straße 1a
38889 Blankenburg
E-Mail: Bruns[at]talsperren-lsa.de
Tel.-Nr. 03944 / 942 247
Aktuelles
vom 23.01.2023
Winterferienaktion an der Talsperre Wendefurth