Genehmigungen

Hinweis

Der Harz bzw. das Land Sachsen-Anhalt bieten vielfältige Möglichkeiten zur aktiven Freizeitgestaltung. Auch die Talsperren und Stausee erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Um gemeinsam die Natur, die Talsperren und dessen Umgebung zu schützen, möchten wir auf einige Regelungen verweisen.

 

Der Gemeingebrauch für die Talsperren im Land Sachsen-Anhalt ist nicht erklärt. Es ist ausgeschlossen, die Talsperren mit Fahrzeugen (auch ohne Eigenantrieb) zu befahren. In dringenden Fällen kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Ebenso sind das Baden, Tauchen und das Befahren mit Booten, Sportgeräten und sonstigen Wasserfahrzeugen (z. B. Stand Up Paddle, Belly Boote) an allen Talsperren im Land Sachsen-Anhalt ohne Genehmigung des Eigentümers und der unteren Wasserbehörde (Landkreis) verboten.

 

Rechtsgrundlage: § 25 Wasserhaushaltsgesetz LSA sowie § 29 Abs. 4 Wassergesetz LSA - Die betreffenden Talsperren / Gewässer im Land Sachsen-Anhalt sind in der Anlage zum Wassergesetz LSA aufgeführt.

Drohnenanfrage auf den Grundstücken des Talsperrenbetriebes Sachsen-Anhalt

Anfrage

Die Anfrage kann formlos beim Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt als Grundstückseigentümer gestellt werden. Hinweis: Die Bearbeitungsdauer für Anfragen beträgt mindestens fünf Arbeitstage nach dem Eingang einer vollständigen Anfrage.

» Anfrage hier als PDF herunterladen

 

Unter folgendem Link sind alle wesentlichen und rechtlichen Informationen zur Benutzung von Drohnen nachzulesen:

» Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt

 

Zuständige Behörde für Allgemeinerlaubnis, UAS-Geo-Zonen, UAS-Betriebsgenehmigungen

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat Verkehrswesen
Obere Luftfahrtbehörde
Herr Wiegandt
Postfach 20 02 56
06003 Halle / Saale
Tel.: 0345 / 514 1842

Gebühren

Für die Bearbeitung der Anfrage über die Nutzung eines unbemannten Luftfahrzeuges auf den Grundstücken des Talsperrenbetriebes Sachsen-Anhalt wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 35,00 € erhoben.

Motivnutzungen für TV-Produktionen

Für Motivnutzungen für TV-Produktionen wird ein Motivnutzungsvertrag geschlossen. Ein entsprechender Vertragsentwurf mit Angabe der Höhe einer Nutzungsentschädigung / Honorar ist dem formlosen Antrag beizufügen.

  • Privatpersonen / kleine Firmen - 100,00 € pro Dreh / Tag
  • Bei zusätzlichen Aufwendungen - 250,00 € pro Dreh / Tag
  • Filmdreh / Motivaufnahmen - 500,00 € pro Dreh / Tag
  • Filmgesellschaften / Spielfilm - 1.000,00 € pro Dreh / Tag

Kurzinterviews bzw. aktuelle Berichterstattungen sind kostenfrei.

Aufwendungen, die für den Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt durch die Dreharbeiten entstehen, sind kostendeckend zu vergüten.

Befahren des Muldestausees mit einem elektrobetriebenen Boot

Weitere Informationen und den Antrag finden Sie hier

» Weitere Informationen

Ihr Ansprechpartner

Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt
Eileen Bruns
Timmenröder Straße 1a
38889 Blankenburg
E-Mail: Bruns[at]talsperren-lsa.de
Tel.-Nr. 03944 / 942 247

 

Aktuelles

vom 23.01.2023

Winterferienaktion an der Talsperre Wendefurth